Notfalldienste bedürfen immer einer telefonischen Voranmeldung, um die medizinische Bedarfslage einschätzen zu können.
Falls die Praxis das medizinisch Notwendige nicht leisten kann und um Ihnen unnötige Zeitverluste zu ersparen, würden wir Sie in solchen Fällen gern gleich an entsprechend andere Häuser weiterempfehlen.
Die Praxis versucht für praxisbekannte Kunden (Stammkunden) weitestgehend immer für Notfälle erreichbar zu sein.
In solchen Fällen entfällt auch die gem. der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) verbindliche Notdienstgebühr.
Für den Regionalen Notdienst bitten wir auch Sie Ihre Notfälle telefonisch voranzumelden
um uns die Möglichkeit zu geben, uns auf Ihr Eintreffen sowohl personell als auch gerätetechnisch vorzubereiten, um einen möglichst zügigen Ablauf der nötigen Maßnahmen gewährleisten zu können.
Für den nicht praxisbekannten Kunden fällt im regionalen Notdienst selbstverständlich die gem. der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) verbindliche Notdienstgebühr i.H.v. 50 € an.
In diesem Rahmen möchten wir auf unseren separaten Schockraum hinweisen.
Dieser Raum hat eine eigene Zufahrt, auf der Rückseite unserer Praxis, um Ihnen und Ihren Patienten die Transportwege möglichst kurz und einfach zu gestalten.
Der Raum ist so konzipiert, um die Erstversorgung intensivpflichtiger Patienten zu gewährleisten.
Notfalldienste bedürfen immer einer telefonischen Voranmeldung, um die medizinische Bedarfslage einschätzen zu können.
Falls die Praxis das medizinisch Notwendige nicht leisten kann und um Ihnen unnötige Zeitverluste zu ersparen, würden wir Sie in solchen Fällen gern gleich an entsprechend andere Häuser weiterempfehlen.
Die Praxis versucht für praxisbekannte Kunden (Stammkunden) weitestgehend immer unter ihrem Notruf erreichbar zu sein.
In solchen Fällen entfällt auch die gem. der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) verbindliche Notdienstgebühr.
Für den Regionalen Notdienst bitten wir auch Sie Ihre Notfälle telefonisch voranzumelden
um uns die Möglichkeit zu geben, uns auf Ihr Eintreffen sowohl personell als auch gerätetechnisch vorzubereiten, um einen möglichst zügigen Ablauf der nötigen Maßnahmen gewährleisten zu können.
Für den nicht praxisbekannten Kunden fällt im regionalen Notdienst selbstverständlich die gem. der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) verbindliche Notdienstgebühr i.H.v. 50 € an.
In diesem Rahmen möchten wir auf unseren separaten Schockraum hinweisen.
Dieser Raum hat eine eigene Zufahrt, auf der Rückseite unserer Praxis, um Ihnen und Ihren Patienten die Transportwege möglichst kurz und einfach zu gestalten.
Der Raum ist so konzipiert, um die Erstversorgung intensivpflichtiger Patienten zu gewährleisten.